Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Flora-Unternehmensgruppe (FUG)

Stand: 22. Februar 2017

1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit der Flora Apotheke, der Flora Gesundheits-Zentrum GmbH und der Mutual GmbH & Co. KG als Lieferanten.
Unsere vertragliche Verpflichtung als Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2) Angebote
Unsere Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und/ oder Irrtümern behalten wir  uns ausdrücklich vor.
An allen dem Käufer überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Kostenanschlägen, Spezifikationen etc. behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3) Preise
Die Preise in unseren Preislisten sind unverbindlich empfohlene Verkaufspreise.  Sie verstehen sich unfrei zzgl. Verpackung, Versand, Porto, Fracht, Versicherung und ggf. Montage; es sei denn, wir haben individuell eine anders lautende Absprache getroffen.
Maßgeblich sind in jedem Fall die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
Für Artikel, die wir für Endverbraucher als Extrabestellung vom Hersteller besorgen, sind wir berechtigt, die Versandkosten des Herstellers an den Kunden weiterzuberechnen.

4) Lieferung
Die Ware wird in der Beschaffenheit und Ausführung geliefert, die zur Zeit der Lieferung in unserem Hause üblich ist.
Die Lieferung erfolgt unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Der Zeitpunkt, zu welchem wir unsere vertraglichen Leistungen zu erbringen haben, richtet sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unseren Betrieb verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft/ Abholmöglichkeit gemeldet wurde. Können wir einen vereinbarten Leistungstermin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, so werden wir den Kunden hiervon umgehend informieren. Als Hinderungsgründe in o.g. Sinne gelten Streiks, Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Nicht- oder Falschbelieferung durch einen Vorlieferanten.

5) Rügepflicht
Offensichtliche Sachmängel, bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel auch Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

6) Zahlungen
Rechnungen sind für uns in verlustfreier Weise bar zu zahlen, Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto, jeweils dato Faktura zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten und/ oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

7) Rückgabe
Rücksendungen mangelfreier Ware werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Ware berechnen wir für die  Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20% des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
Aus hygienischen Gründen sind benutzte Produkte vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, ausgenommen sind Material- oder Herstellungsfehler.

8) § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
a)
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zu Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
b) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache, als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienst-leistung herbeizuführender Erfolg sein

9) Gewährleistung
a)
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Gewährleistungsfrist (24 Monate, beginnend spätestens 1 Woche nach Erhalt der Ware).
b) Erweisen sich die erbrachten Leistungen als mangelhaft, so sind wir innerhalb der Gewährleistungspflicht berechtigt, die Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von 10 Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche jedweder Art einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
c) Auftragserteilung außerhalb der Geschäftsräume, z. B. Hausbesuche bei privater Kostenübernahme: Bei Erteilung eines Auftrags außerhalb unserer Geschäftsräume besteht das Recht auf Widerruf innerhalb von vierzehn Tagen nur, wenn es sich um einen Vertrag zur Lieferung von Waren handelt, die vorgefertigt sind. Wenn für die Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Bei dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die nach Aufforderung durch den Kunden erfolgten, besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.

10)  Eigentumsvorbehalt
a)
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer - einschließlich der Einlösung gegebener Schecks - bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten, bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
b) Ein Eigentumserwerb des Käufers an die Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren des Käufers steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.
d) Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und  sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt.
Wir werden aber die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung an uns anzuzeigen.
e) Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit der vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
f) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
g) Gerät der Käufer mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auf diese Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.

11) Verbraucherschlichtung
Es besteht die Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist in diesem Fall die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77994 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de).

12) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Elmshorn.

13) Datenverarbeitung
Die mit der Geschäftsverbindung in Zusammenhang stehenden Daten werden im Rahmen von Geschäftsdateien gespeichert.

14) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dem Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.